Elterninformation: Masernschutz 02/2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am 13.02.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses besagt, dass Schülerinnen und Schüler einer Schule den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern erbringen müssen.
Dieser muss bis zum 31.07.2021 beim Klassenlehrer ihres Kindes vorgelegt werden.

Vollständiger Elternbrief (PDF 429 KB)